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Beratung bezüglich Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Vorausverfügung einer Person für den Fall, dass sie Ihren Willen nicht mehr erklären kann. Die Person legt in einer Patientenverfügung im voraus fest, wie in bestimmten gesundheitlichen Situationen vom Arzt gehandelt werden soll. z.B. wird dokumentiert ob, und in welchem Umfang auf lebensverlängernde Maßnahmen im Krankheitsfall verzichtet werden soll.

Eine Patientenverfügung ist an die behandelnden Ärzte gerichtet und sollte bei Ihnen hinterlegt sein. Sie kann in freier Form verfasst werden oder mit Hilfe eines Formulars, welches im Internet oder in unserer Praxis verfügbar ist, dokumentiert werden. Individuelle Zusätze sind jederzeit möglich. Ratsam ist es, eine Patientenverfügung regelmäßig mit einer datierten Unterschrift zu aktualisieren.

Falls sie bezüglich einer Patientenverfügung beraten werden möchten, können sie hierzu einen gesonderten Termin vereinbaren. Die Kosten für das Beratungsgespräch werden i.d.R. nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Praxis

Gemeinschaftspraxis
Dr. med. Clemens Koch
Dr. med. Annette Herkel
Cäciliastraße 33-35 (Eingang bei 35)
76135 Karlsruhe

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Fax 0721 / 81 50 43

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